Erkennen und lösen von Problemen im Jahresabschluss
- Steuersachbearbeiter
- Bilanzierer
- Kanzleimitarbeiter mit Bilanzierungspraxis
- Berufsanwärter
Steuerliche bzw. unternehmensrechtliche Bilanzierung - häufige Problemstellungen
Überblick Neuerungen zur Bilanzierung des Jahres 2011 (Kurzausblick auf 2012)
Anlagevermögen
-Bilanzierung immaterieller Anlagen
-Gebäude - Unterscheidung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand,
gemischte Nutzung, Immobilienbesteuerung 2012
-Zuschüsse und Subventionen
-Nutzungsdauer, Abschreibung, Zuschreibung
-Wesentlichkeit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
-Übertragung stille Reserven (§12 EStG)
-Finanzanlagen - Beteiligungen, Wertpapiere, etc.
Umlaufvermögen
-Vorräte und deren Bewertung
-Inventur - mögliche Varianten der Bestandsermittlung
-Noch nicht abrechenbare Leistungen
-Wertberichtigung und Abschreibung von Forderungen
Eigenkapitalausweis je nach Gesellschaftsform
Rücklagen - Arten, Unterschiede und Bilanzausweis
Fremdkapital
-Rückstellungen - Arten und Besonderheiten
-Verbindlichkeiten - Wegfall, Nachlass, Fremdwährungskredite
Rechnungsabgrenzungsposten
Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung
-Nicht abzugsfähige Aufwendungen
-Steuerfreie Erträge
-Bewertungsunterschiede bei Bilanzposten
Gewinnfreibetrag
Berücksichtigung von Betriebsprüfungsergebnissen
(Verdeckte) Gewinnausschüttung und Ausschüttungssperren
Umsatzsteuer - häufige Probleme erkennen und lösen
Unterjährig falsche umsatzsteuerliche Beurteilung von Geschäftsfällen
Problemfeld (EU-)Auslandsbezug
Fehlende oder fehlerhafte unterjährige UVAs und ZMs
11 Rechnungsmerkmale als Voraussetzung zum Vorsteuerabzug
Anteilige unecht befreite Umsätze und deren Auswirkungen
Berichtigung der USt/VSt (Änderung der Verhältnisse)
Erkennen von Aufzeichnungs- bzw. Datenerfassungsmängeln
Kurzüberblick Ordnungsmäßigkeitskriterien und Aufzeichnungspflichten
Mangelhafte Grundaufzeichnungen - die häufigsten Fehler
Mangelhafte Kontierung in der laufenden Buchhaltung
Notwendige vs. unnötig komplizierte Buchungstechniken
Dieses Seminar ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL

